Mit der Beförderung zum Oberarzt steigt das Bruttojahresgehalt in der Regel auf 80.000 bis 120.000 Euro, was eine grundlegende Neuausrichtung der persönlichen Finanzplanung erfordert.

Oberärzte müssen ihre Finanzplanung an ein deutlich höheres Einkommen anpassen: höhere Pflichtbeiträge zum ärztlichen Versorgungswerk, eine veränderte Steuerprogression sowie ein wachsender Bedarf an ergänzender privater Altersvorsorge prägen die neue Lage.

Hintergrund

Das ärztliche Versorgungswerk erhebt Pflichtbeiträge in Höhe von circa 18 Prozent des Einkommens, gedeckelt auf den jeweiligen Höchstbeitrag, der sich je nach Kammer zwischen 1.300 und 1.600 Euro monatlich bewegt. Gleichzeitig greift ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 62.810 Euro (Stand 2026) der Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Für Oberärzte mit Liquiditätszulagen oder Poolbeteiligung kann steuerlich optimiertes Sparen, etwa über Rürup-Renten oder berufsständische Zusatzversorgung, eine Entlastung von mehreren tausend Euro jährlich bewirken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auf die neue Einkommenshöhe nachgeprüft werden, da eine Absicherungslücke zwischen altem Vertrag und aktuellem Nettoeinkommen entsteht.

Wann gilt das nicht?

Wer als Oberarzt in einem Bundesland tätig ist, das keine Mitgliedschaft in einem ärztlichen Versorgungswerk vorschreibt, oder wer aufgrund eines befristeten Vertrags keine langfristige Planung vornehmen kann, unterliegt anderen Regeln. Auch Oberärzte, die bereits parallel selbstständig tätig sind und freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung leisten, müssen gesondert prüfen, ob eine Doppelversorgung vorliegt.

Ärzteversichert unterstützt Oberärzte dabei, bestehende Verträge zu analysieren und Versicherungsschutz sowie Vorsorge auf das neue Einkommensniveau anzuheben.

Quellen

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