Ein Sabbatical ohne Gehaltsfortzahlung bedeutet für Ärzte, dass sämtliche Sozialversicherungs- und Versicherungsbeiträge für die Auszeit neu geregelt werden müssen.
Während eines Sabbaticals entfällt das Gehalt vollständig oder wird aus einem Zeitwertguthaben entnommen; Ärzte müssen in dieser Zeit Krankenversicherung, BU-Versicherung und Versorgungswerk-Beiträge eigenständig sicherstellen, um Lücken im Schutz zu vermeiden.
Hintergrund
Gesetzlich krankenversicherte Ärzte können sich bei der Krankenkasse bis zu drei Monate beitragsfrei krankenversichern lassen, wenn sie über ein Arbeitnehmer-Sabbatical im Rahmen eines Zeitwertkontos (§ 7b SGB IV) gehen. Privat Krankenversicherte zahlen den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss, da dieser entfällt. Das ärztliche Versorgungswerk akzeptiert Freistellungszeiten, verlangt aber die Weiterzahlung von Mindestbeiträgen, um Versorgungsanwartschaften aufrechtzuerhalten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt grundsätzlich bestehen, doch sollte der Vertrag auf Klauseln geprüft werden, die eine Beitragsbefreiung bei vorübergehendem Ausscheiden aus dem Beruf vorsehen.
Wann gilt das nicht?
Selbstständige Ärzte, die ihre Praxis vollständig schließen, gelten als ruhend tätig und unterliegen anderen Regelungen im Versorgungswerk. Für verbeamtete Ärzte in Universitätskliniken gelten spezielle Beurlaubungsregelungen, bei denen die Beihilfeberechtigung besonders zu prüfen ist.
Ärzteversichert prüft auf Anfrage, ob bestehende Versicherungsverträge eine Überbrückungsoption für Sabbatical-Zeiten enthalten.
Quellen
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