Wechselt ein Arzt von Vollzeit in Teilzeit, sinken nicht nur Gehalt und Steuerlast, sondern auch die Beiträge zum ärztlichen Versorgungswerk, was die künftige Versorgungsrente dauerhaft mindert.

Bei Teilzeit als Arzt sinken Gehalt, Versorgungswerk-Beiträge und BU-Rentenanspruch proportional zur reduzierten Arbeitszeit; ohne Anpassung des Versicherungsschutzes entsteht eine Absicherungslücke, die besonders bei langen Teilzeitphasen erheblich werden kann.

Hintergrund

Das ärztliche Versorgungswerk berechnet den Pflichtbeitrag auf Basis des versicherungspflichtigen Einkommens. Eine Halbierung der Arbeitszeit auf 50 Prozent reduziert den Beitrag und damit die spätere Versorgungsrente entsprechend. Laut Bundesärztekammer arbeiteten 2023 rund 46 Prozent der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit. Die private Krankenversicherung oder die gesetzliche Krankenkasse berechnet unabhängig vom Einkommen, wobei PKV-Beiträge unverändert bleiben, der Arbeitgeberzuschuss aber auf maximal die Hälfte des PKV-Beitrags sinkt. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: Die versicherte Rente muss auf das reduzierte Einkommen überprüft werden, da eine Überversicherung zur Leistungskürzung führen kann.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die Teilzeit nur kurzfristig (bis zu 6 Monate) für Fortbildung oder Familienpflege wählen, können häufig einen Beitragsaufschub beim Versorgungswerk beantragen. Selbstständige Praxisinhaber, die ihren Praxisbetrieb reduzieren, unterliegen einer gesonderten Berechnung nach Gewinnermittlung.

Ärzteversichert analysiert auf Wunsch, ob die bestehende BU-Versicherung nach einem Teilzeitwechsel noch optimal passt.

Quellen

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