Mit dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit normalisiert sich das Einkommen wieder, doch gleichzeitig laufen Versicherungsbeiträge und Versorgungswerk-Zahlungen erneut auf vollem Niveau an.
Nach der Elternzeit erhalten Ärzte wieder volles Gehalt und müssen Versorgungswerk-Beiträge, PKV-Beiträge und die BU-Versicherungssumme zügig prüfen und ggf. erhöhen, um eine entstandene Absicherungslücke aus der Elternzeit zu schließen.
Hintergrund
Während der Elternzeit zahlen gesetzlich krankenversicherte Ärzte in der Regel keine Beiträge; privat Krankenversicherte können Beitragsfreistellung oder -reduzierung beantragen (§ 193 VVG). Das ärztliche Versorgungswerk akzeptiert für Elternzeiten bis zu 36 Monate eine Beitragsfreistellung, ohne die Versorgungsanwartschaft zu kürzen. Wichtig: Mit dem Wiedereinstieg steigen die Versorgungswerk-Beiträge auf die reguläre Höhe zurück, was die monatliche Liquidität um mehrere hundert Euro beanspruchen kann. Wer in Teilzeit wiedereinstieg, muss darauf achten, dass die BU-Rente dem neuen tatsächlichen Einkommen entspricht.
Wann gilt das nicht?
Selbstständige Ärztinnen, die ihre Praxis vollständig geschlossen haben, unterliegen beim Wiedereinstieg der Neuanmeldung beim Versorgungswerk und müssen ggf. eine neue Kassenzulassung beantragen. In diesem Fall gelten andere Fristen und Anmeldevoraussetzungen.
Ärzteversichert empfiehlt, spätestens drei Monate vor dem geplanten Wiedereinstieg alle Versicherungsverträge auf Lücken und Anpassungsbedarf zu prüfen.
Quellen
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