Eine Heirat im Ruhestand hat für Ärzte unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerklasse, die Hinterbliebenenversorgung aus dem Versorgungswerk und mögliche Beitragsveränderungen in der PKV.
Heiraten Ärzte im Ruhestand, können sie durch den Wechsel zur Steuerklasse III/V Steuervorteile nutzen; gleichzeitig entsteht für den Ehepartner ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente aus dem ärztlichen Versorgungswerk, sofern die Ehe vor dem Leistungsfall bestand.
Hintergrund
Das ärztliche Versorgungswerk zahlt Hinterbliebenenrenten an Ehegatten, sofern die Ehe zum Zeitpunkt des Todes des Mitglieds bestand. Die Höhe beträgt je nach Satzung des Versorgungswerks zwischen 50 und 60 Prozent der Altersrente des Verstorbenen. Der Splittingvorteil bei der Einkommensteuer kann bei deutlich unterschiedlichen Renten im Haushalt spürbar sein. Eine PKV-Mitversicherung des Ehepartners ist im Ruhestand nur über einen eigenen Vertrag möglich; gesetzlich versicherte Ehepartner können sich nicht beitragsfrei mitversichern lassen.
Wann gilt das nicht?
Wurde die Ehe nach Eintritt des Versorgungsfalls (Rentenbeginn) geschlossen, prüfen einige Versorgungswerke, ob eine Hinterbliebenenrente überhaupt gewährt wird, da Satzungsklauseln gegen späte Heirat bestehen können. Betroffene sollten die Satzung des jeweiligen Landes-Versorgungswerks vorab prüfen.
Ärzteversichert hilft dabei, offene Fragen zur Versicherungs- und Vorsorgesituation bei einer Heirat im Ruhestand zu klären.
Quellen
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