Heiraten Ärzte in den letzten Jahren vor dem Ruhestand, ist besonders die Frage der Hinterbliebenenversorgung aus dem Versorgungswerk und die testamentarische Absicherung des Partners dringend zu klären.

Ärzte, die vor dem Ruhestand heiraten, sichern ihrem Partner die Hinterbliebenenrente aus dem Versorgungswerk und Erbrechtsansprüche; steuerlich profitieren beide vom Ehegattensplitting in den verbleibenden Berufsjahren, und PKV-Absicherung sowie Vermögensplanung sollten gemeinsam neu aufgestellt werden.

Hintergrund

Das ärztliche Versorgungswerk zahlt bei Tod des Mitglieds eine Witwen- bzw. Witwerrente, deren Höhe laut Satzung der meisten Versorgungswerke 50 bis 60 Prozent der Altersrente des Mitglieds beträgt. Die Heirat kurz vor Rentenbeginn sichert diese Leistung; einige Versorgungswerke prüfen allerdings Wartezeiten von bis zu 12 Monaten nach Eheschließung. Das Ehegattensplitting entlastet Ärzte im Spitzensteuersatz, wenn der Partner ein deutlich niedrigeres Einkommen hat. Erb- und schenkungssteuerlich gilt für Ehepartner ein Freibetrag von 500.000 Euro (§ 16 ErbStG).

Wann gilt das nicht?

Versorgungswerke mit Spätheiratstests können bei Ehen, die erst nach Rentenbeginn geschlossen wurden, die Hinterbliebenenrente einschränken. Wer bereits eine Lebensversicherung als Versorgung für den Partner eingerichtet hat, sollte Doppelleistungen und steuerliche Folgen prüfen.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte vor dem Ruhestand dabei, Versicherungs- und Vorsorgesituation auf den neuen Familienstand abzustimmen.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →