Für Assistenzärzte bedeutet die Heirat in erster Linie einen Wechsel der Steuerklasse sowie neue Möglichkeiten bei der PKV-Absicherung des Partners und der Hinterbliebenenversorgung.

Assistenzärzte, die heiraten, können durch die Steuerklassenwahl III/V oder IV/IV mit Faktorverfahren ihre monatliche Nettoliquidität verbessern; das Versorgungswerk gewährt dem Ehepartner ab sofort Hinterbliebenenrentenansprüche, und Lebens- oder Risikoversicherungen sollten auf die neue Situation hin überprüft werden.

Hintergrund

Das Durchschnittsgehalt von Assistenzärzten in der ersten Weiterbildungsphase liegt laut Marburger Bund bei etwa 5.200 bis 6.500 Euro brutto monatlich. Bei einer Heirat kann durch Steuerklasse III der monatliche Nettolohn um mehrere hundert Euro steigen, sofern der Partner kein oder deutlich niedrigeres Einkommen hat. Das ärztliche Versorgungswerk sieht eine Hinterbliebenenrente vor, für die keine gesonderte Beitragszahlung anfällt, sondern die aus dem regulären Mitgliedsbeitrag finanziert wird. Für die private Krankenversicherung gilt: Den Ehepartner beitragsfrei mitzuversichern ist in der PKV nicht möglich.

Wann gilt das nicht?

Werden beide Partner als Assistenzärzte zusammen veranlagt und verdienen ähnlich viel, ist die Steuerklasse IV/IV günstiger. Die Hinterbliebenenrente aus dem Versorgungswerk kann je nach Satzung an Wartezeiten geknüpft sein.

Ärzteversichert begleitet Assistenzärzte bei der Überprüfung von BU-Versicherung und PKV nach dem Familienstandswechsel.

Quellen

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