Fachärzte mit einem Jahresgehalt von durchschnittlich 90.000 bis 160.000 Euro können durch die Heirat ihre Steuerlast senken und gleichzeitig den Partner hinterbliebenenrechtlich absichern.

Durch die Heirat profitieren Fachärzte vom Ehegattensplitting, erhalten eine automatische Hinterbliebenenrente des Partners aus dem Versorgungswerk und müssen Güterstand sowie PKV-Absicherung für den Ehepartner neu regeln.

Hintergrund

Das Ehegattensplitting (§ 26b EStG) kann für Fachärzte mit Verdiensten oberhalb von 62.810 Euro im Spitzensteuersatz bei einem Partner ohne eigenes Einkommen eine Jahresersparnis von bis zu 12.000 Euro bedeuten. Das ärztliche Versorgungswerk gewährt ohne gesonderten Antrag eine Hinterbliebenenrente für Ehegatten in Höhe von 50 bis 60 Prozent der Altersrente. Gleichzeitig müssen Fachärzte prüfen, ob ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine Klausel enthält, nach der der Partner im Leistungsfall mitberücksichtigt wird. PKV-Beiträge für den Ehepartner müssen separat abgeschlossen werden, da keine Familienversicherung existiert.

Wann gilt das nicht?

Sind beide Partner Fachärzte mit ähnlichem Einkommen, sind die Splittingvorteile gering. In diesem Fall ist das Faktorverfahren (Steuerklasse IV/IV mit Faktor) empfehlenswert, um eine Steuernachzahlung zu vermeiden.

Ärzteversichert hilft Fachärzten, nach der Heirat Versicherungsschutz und Vorsorge auf den neuen Familienstand optimal abzustimmen.

Quellen

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