PJ-Studenten erhalten in der Regel eine Aufwandsentschädigung von 600 bis 1.200 Euro monatlich, die zwar kein Gehalt, aber ein für die Heiratsplanung relevantes Einkommen darstellt.

Heiraten PJ-Studenten, kann das den BAföG-Anspruch mindern, wenn das Partnereinkommen hoch ist; der Krankenversicherungsstatus muss überprüft werden, und das Ehegattensplitting wirkt sich aufgrund des geringen eigenen Einkommens kaum aus.

Hintergrund

Die PJ-Aufwandsentschädigung ist keine sozialversicherungspflichtige Vergütung, sondern eine steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG, sofern sie den Freibetrag von 3.000 Euro jährlich nicht übersteigt. PJ-Studenten sind häufig noch über die Eltern oder studentisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert; mit der Heirat kann der Ehepartner die Familienversicherung übernehmen. BAföG-Ansprüche werden durch das Partnereinkommen beeinflusst, da Ehegatten ab dem Heiratsmonat zur Einkommensanrechnung herangezogen werden. Privat krankenversicherte PJ-Studenten zahlen ihren eigenen Tarif unabhängig vom Familienstand.

Wann gilt das nicht?

PJ-Studenten, die ausschließlich über eigene Einkünfte finanziert sind und kein BAföG beziehen, sind von der Einkommensanrechnung nicht betroffen. Bei einer bevorstehenden Approbation wenige Monate nach der Heirat ändert sich die gesamte finanzielle Ausgangslage ohnehin grundlegend.

Ärzteversichert empfiehlt PJ-Studenten, spätestens mit dem Berufseinstieg nach der Approbation einen umfassenden Versicherungscheck durchzuführen.

Quellen

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