Das E-Rezept ist seit Januar 2024 für alle Kassenrezepte (rosa Rezepte) in Deutschland verpflichtend; Ärzte müssen ihre Praxissoftware entsprechend zertifizieren und Workflows umstellen.
Das E-Rezept ersetzt das Papierrezept für GKV-Verordnungen vollständig; Ärzte benötigen eine zugelassene Praxissoftware mit TI-Anbindung, haften für korrekte digitale Ausstellung und müssen bei technischen Ausfällen Ersatzverfahren kennen.
Hintergrund
Seit dem 1. Januar 2024 sind alle niedergelassenen Vertragsärzte verpflichtet, Kassenrezepte digital über die Telematikinfrastruktur (TI) auszustellen (§ 360 SGB V). Das E-Rezept wird über einen QR-Code in der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder per App bereitgestellt. Praxissoftware-Anbieter haben ihre Systeme aktualisiert; die Kosten für TI-Anschluss und Zertifizierung werden über Pauschalen der KV erstattet. Haftungsrechtlich gilt: Fehler bei der digitalen Ausstellung, etwa falsche Dosierungsangaben, unterliegen denselben Regeln wie beim Papierrezept. Für BtM-Rezepte gilt weiterhin die Papierpflicht.
Wann gilt das nicht?
Privatrezepte und Betäubungsmittelrezepte sind vom E-Rezept-Zwang ausgenommen und werden weiterhin auf Papier ausgestellt. Ärzte in Regionen ohne stabilen TI-Anschluss können übergangsweise Papierrezepte ausstellen.
Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflichtversicherung auch auf Schäden durch digitale Verschreibungsfehler zu prüfen.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – E-Rezept
- Gesetze im Internet – SGB V
- Bundesministerium für Gesundheit
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