Das Update der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auf die Generation G2.1 ermöglicht seit 2021 das Speichern und Abrufen von Notfalldaten sowie die Anbindung an E-Rezept und elektronische Patientenakte (ePA).
Das eGK-Update verpflichtet Arztpraxen zur Nutzung kompatibler Kartenterminals und Praxissoftware, um Notfalldatensätze, E-Rezepte und ePA-Funktionen zu nutzen; Praxen ohne aktuelle TI-Anbindung riskieren Kürzungen bei den Telematik-Pauschalen und können gesetzlich vorgeschriebene digitale Leistungen nicht erbringen.
Hintergrund
Die eGK G2.1 enthält einen RFID-Chip mit erweitertem Speicher für den elektronischen Medikationsplan (eMP), Notfalldatensatz (NFDM) und Zugangsdaten zur ePA. Praxen benötigen zertifizierte eHealth-Kartenterminals (eHKT) und Konnektor-Software der zweiten Generation. Die Gematik gibt regelmäßig Fristen für die Nachrüstung vor; Praxen, die nicht fristgerecht umgestellt haben, erhielten seit 2022 Honorarabzüge von 1 Prozent der Vergütung (§ 291d SGB V). Die Kosten für TI-Ausstattung werden durch KV-Zuschüsse teilfinanziert.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne Kassenzulassung (reine Privatpraxen) sind nicht zur TI-Anbindung verpflichtet, können jedoch freiwillig von den digitalen Funktionen Gebrauch machen.
Ärzteversichert empfiehlt, im Zuge der TI-Modernisierung auch den Cyberversicherungsschutz der Praxis zu überprüfen, da digitale Schnittstellen neue Angriffsflächen bieten.
Quellen
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