Die Gematik GmbH, zu 51 Prozent im Besitz des Bundesministeriums für Gesundheit, steuert die Telematikinfrastruktur (TI) für alle deutschen Arztpraxen und entwickelt diese kontinuierlich weiter.
Gematik-Weiterentwicklungen wie die TI 2.0, die cloudbasierte Anbindung und die neue ePA 3.0 verpflichten Ärzte zu regelmäßigen Software- und Hardware-Updates, erhöhen die Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz und setzen neue Interoperabilitätsstandards für die digitale Kommunikation im Gesundheitswesen.
Hintergrund
Die Telematikinfrastruktur verbindet seit 2017 alle Kassenarztpraxen, Kliniken und Apotheken digital. Bis 2025 soll die TI 2.0 mit Cloud-Konnektoren den bisherigen physischen Konnektor in Praxen ablösen. Die elektronische Patientenakte (ePA 3.0) wird seit Januar 2025 für alle GKV-Versicherten automatisch angelegt; Ärzte können mit schriftlicher Patientenzustimmung Daten einspeisen. Datenschutzrechtlich ist die DSGVO für alle Datenverarbeitungen in der TI bindend; Datenpannen müssen der zuständigen Datenschutzbehörde binnen 72 Stunden gemeldet werden.
Wann gilt das nicht?
Privatärzte ohne Kassenzulassung sind nicht verpflichtet, der TI beizutreten, können aber freiwillig Dienste wie das E-Rezept nutzen. Für reine Telemedizin-Anbieter gelten eigene Anforderungen, die teilweise über die klassische TI hinausgehen.
Ärzteversichert empfiehlt eine Cyberversicherung, die speziell auf die Risiken der TI-Anbindung und des digitalen Datenaustauschs in Arztpraxen zugeschnitten ist.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – TI
- Bundesministerium für Gesundheit
- BaFin – Finanzdienstleistungsaufsicht
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