Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 2026) ersetzt die veraltete GOÄ von 1996 und passt die Vergütung privatärztlicher Leistungen an den medizinischen Fortschritt und aktuelle Kosten an.

Die GOÄ-Reform 2026 bringt für niedergelassene und ermächtigte Ärzte neue Leistungsziffern, angepasste Bewertungsmaßstäbe und ein digitales Abrechnungsportal; die Einführung erhöht die durchschnittlichen Privatarzt-Honorare, erfordert aber eine vollständige Umschulung der Abrechnungssoftware und des Praxispersonals.

Hintergrund

Die bisherige GOÄ 1996 enthielt keine Abrechnungspositionen für moderne Verfahren wie genetische Diagnostik, Telemedizin oder KI-gestützte Auswertungen. Die neue GOÄ, ausgehandelt zwischen Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Bundesregierung, führt rund 5.000 neue oder überarbeitete Ziffern ein. Der bisherige Steigerungsfaktor (1-fach bis 3,5-fach) wird durch ein transparenteres Vergütungsmodell ersetzt. Laut PKV-Verband sollen die Honorare für viele Fachrichtungen um 10 bis 30 Prozent steigen; die Prämienentwicklung der PKV wird davon abhängen.

Wann gilt das nicht?

Kassenärzte, die ausschließlich GKV-Patienten behandeln, sind von der GOÄ nicht direkt betroffen; für sie gilt das EBM-System der KBV. Nur bei Privatpatienten, Selbstzahlern und IGeL-Leistungen kommt die GOÄ zur Anwendung.

Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht bei der Einführung der neuen GOÄ auf korrekte Deckungssummen für Abrechnungsstreitigkeiten zu überprüfen.

Quellen

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