Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in die medizinische Diagnostik, Dokumentation und Therapieplanung; für Ärzte entstehen damit neue Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung, aber auch neue Haftungsrisiken.
KI-Systeme in der Medizin können Ärzte bei Diagnose und Dokumentation unterstützen, entbinden aber nicht von der ärztlichen Verantwortung; der Arzt haftet weiterhin für jede Behandlungsentscheidung, auch wenn sie durch ein KI-Tool mitbeeinflusst wurde.
Hintergrund
Der EU AI Act (seit August 2024 schrittweise in Kraft) klassifiziert KI-Systeme in der Medizin als Hochrisiko-Systeme; Hersteller müssen CE-Kennzeichnung, klinische Bewertungen und technische Dokumentation vorlegen. Ärzte, die nicht-zertifizierte KI-Systeme klinisch einsetzen, riskieren Haftungsansprüche und Verstöße gegen das Medizinprodukterecht (MDR). Zugelassene KI-Diagnosetools wie KI-gestützte Mammographie oder Retina-Screening haben in Studien Erkennungsraten von über 90 Prozent gezeigt; dennoch bleibt die ärztliche Letztentscheidung obligatorisch. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden durch KI-Einsatz ab, sofern der Arzt leitlinienkonform gehandelt hat.
Wann gilt das nicht?
Administrative KI-Tools wie automatische Terminvergabe oder Dokumentationsassistenz fallen nicht unter das Hochrisiko-Regime des EU AI Act und sind für Praxen ohne besondere Zulassungsanforderungen nutzbar.
Ärzteversichert empfiehlt zu prüfen, ob die bestehende Berufshaftpflicht auch KI-gestützte Diagnoseentscheidungen abdeckt, und ggf. eine Erweiterung zu beantragen.
Quellen
- Bundesärztekammer
- Bundesministerium für Gesundheit
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →