Die Landarztquote ermöglicht Studienplatzbewerbern, die sich zur späteren hausärztlichen Tätigkeit in unterversorgten Regionen verpflichten, bei der Studienplatzvergabe bevorzugt berücksichtigt zu werden.
Die Landarztquote reserviert bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze eines Bundeslandes für Bewerber, die sich vertraglich zur mindestens 10-jährigen Tätigkeit als Landarzt verpflichten; wer diese Verpflichtung nicht erfüllt, muss Förderleistungen zurückzahlen und riskiert rechtliche Konsequenzen.
Hintergrund
Seit 2019 haben mehrere Bundesländer Landarztquoten eingeführt; Nordrhein-Westfalen und Bayern reservieren bis zu 7,5 Prozent der staatlichen Studienplätze. Bewerber erhalten einen Studienplatz ohne den sonst üblichen Numerus Clausus, wenn sie eine notarielle Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Nach dem Studium und der Facharztausbildung müssen diese Ärzte eine Kassenzulassung in einer unterversorgten Region beantragen. Bei Verstoß gegen die Verpflichtung sehen die Landesgesetze Vertragsstrafen von bis zu 250.000 Euro vor. Für die Altersvorsorge und den Versicherungsschutz gilt dasselbe wie für jeden anderen niedergelassenen Arzt.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die über die reguläre Studienplatzvergabe (NC oder Wartesemester) studiert haben, unterliegen keiner Verpflichtung durch die Landarztquote und können ihren Karriereweg frei wählen.
Ärzteversichert unterstützt Landarzt-Quoten-Absolventen bei der Planung ihrer Praxisversicherungen ab dem ersten Niederlassungstag.
Quellen
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