Die MVZ-Regulierung 2025 zielt darauf ab, Gründungen von Medizinischen Versorgungszentren durch renditeorientierte Investoren einzuschränken und die ärztliche Selbstverwaltung zu stärken.

Neue MVZ-Regulierungen beschränken die Möglichkeiten nicht-ärztlicher Investoren, MVZ zu gründen oder zu übernehmen; für angestellte Ärzte in MVZ entstehen dadurch bessere Rahmenbedingungen für ärztliche Eigenverantwortung, während MVZ-Gründungen durch Ärzte oder Krankenhäuser leichter gefördert werden.

Hintergrund

Das SGB V regelt in § 95 die Zulassungsvoraussetzungen für MVZ; MVZ müssen von zugelassenen Leistungserbringern (Ärzten, Krankenhäusern, gemeinnützigen Trägern) geführt werden. Der Gesetzgeber hat 2024 für Zahnarzt-MVZ bereits strengere Eigentümerregelungen eingeführt und plant vergleichbare Schritte für ärztliche MVZ. Ärztlich geführte MVZ-Genossenschaften werden gefördert; Krankenkassen können Selektivverträge mit MVZ abschließen, die arztgetragene Strukturen bevorzugen. Für angestellte Ärzte bedeutet die Regulierung mehr Transparenz über die wirtschaftlichen Interessen ihres Arbeitgebers.

Wann gilt das nicht?

Krankenhaus-MVZ bleiben von der Investoren-Regulierung unberührt, sofern das Krankenhaus nicht selbst von einem Finanzinvestor übernommen wurde. Für Ärzte, die als Einzelniederlassung oder in einer BAG tätig sind, hat die MVZ-Regulierung keine direkte Auswirkung.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte in MVZ-Strukturen bei der Analyse ihres Versicherungsbedarfs, insbesondere wenn Trägerwechsel oder Umstrukturierungen anstehen.

Quellen

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