Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge ordnet alle Vorsorgeformen nach ihrer steuerlichen Behandlung in drei Ebenen ein; für Ärzte ist dieses Modell besonders relevant, da das ärztliche Versorgungswerk zur Basisschicht gehört.

Das 3-Schichten-Modell gliedert die Altersvorsorge in Basisversorgung (Versorgungswerk, Rürup-Rente), Zusatzversorgung (bAV, Riester-Rente) und Kapitalanlage (fondsgebundene Lebensversicherung, ETF-Depot); für Ärzte ist die Basisschicht über das Versorgungswerk Pflicht, während Schicht 2 und 3 steuerlich optimiert ergänzt werden können.

Hintergrund

Das Alterseinkünftegesetz von 2005 schuf das 3-Schichten-Modell; Beiträge zur Basisversorgung (Schicht 1) können bis zu 27.566 Euro jährlich (2026) steuerlich als Sonderausgaben abgezogen werden, was für Ärzte im Spitzensteuersatz eine Steuerersparnis von bis zu 11.500 Euro bedeutet. Das ärztliche Versorgungswerk gehört steuerrechtlich zur Schicht 1 und genießt dieselbe Förderung wie die gesetzliche Rentenversicherung. Rürup-Renten als freiwillige Ergänzung der Basisschicht bieten Ärzten mit hohem Einkommen besondere Steuervorteile. In der Schicht 3 werden Erträge mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent besteuert.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die beihilfeberechtigt verbeamtet sind, haben eine eigene Versorgungsstruktur außerhalb des 3-Schichten-Modells. Auch selbstständige Ärzte, die freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, müssen die Kombinationsregeln beachten.

Ärzteversichert analysiert auf Anfrage die individuelle Schichtenstruktur eines Arztes und zeigt Optimierungspotenziale im Steuer- und Vorsorgebereich auf.

Quellen

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