Im Praktischen Jahr (PJ) sind Medizinstudenten in der Krankenversicherung und haftungsrechtlich einer Übergangsphase ausgesetzt, die besondere Aufmerksamkeit erfordert.
PJ-Studenten sind über die Ausbildungsstätte gesetzlich unfallversichert; Krankenversicherung muss eigenständig als Studenten-KV oder über Eltern-Familienversicherung geregelt werden, und das PJ ist der ideale Zeitpunkt für den günstigen Einstieg in eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Hintergrund
Die gesetzliche Unfallversicherung (BGW) deckt Arbeitsunfälle und Wegeunfälle im PJ ab; der Schutz gilt automatisch ohne eigene Beiträge. Die studentische Krankenversicherung über GKV-Kassen kostet ca. 120 Euro monatlich und endet mit dem 30. Lebensjahr oder der Exmatrikulation. Haftungsrechtlich gilt für PJ-Studenten: Im Schadenfall haftet in erster Linie die Ausbildungsstätte (Krankenhaus oder Lehrpraxis); die eigene Privathaftpflichtversicherung sollte jedoch unbedingt aktiv sein. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist das PJ-Alter (meist 24 bis 26 Jahre) der günstigste Einstiegszeitpunkt, da noch kein chronisches Krankheitsbild vorliegt.
Wann gilt das nicht?
PJ-Studenten über 30 Jahren sind nicht mehr in der studentischen GKV versicherungsfähig und müssen einen eigenen GKV- oder PKV-Tarif abschließen. Absolventen einer ausländischen Medizinschule, die ihr PJ in Deutschland absolvieren, unterliegen ggf. anderen Versicherungsregeln.
Ärzteversichert berät PJ-Studenten beim richtigen Zeitpunkt und den geeigneten Konditionen für den BU-Versicherungsabschluss.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Gesetze im Internet – SGB V
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