Ärztevermittlungsagenturen bringen niedergelassene Praxen, Kliniken und Ärzte für Vertretungen (Honorararzt), Festanstellungen und Praxisübernahmen zusammen.
Ärztevermittlungsagenturen vermitteln Vertretungsärzte (Honorarärzte) und Festanstellungen gegen Provisionen von typischerweise 10 bis 25 Prozent des ersten Jahresgehalts oder tages- bzw. stundenbasierte Gebühren; Ärzte sollten vor Vertragsunterzeichnung Exklusivitätsklauseln, Konkurrenzverbote und Haftungsregelungen prüfen.
Hintergrund
Der Markt für Honorarärzte ist erheblich gewachsen: Laut Marburger Bund arbeiteten 2024 über 40.000 Ärzte regelmäßig als Honorarärzte in Kliniken. Honorarärzte rechnen auf Basis von Tagessätzen (600 bis 1.800 Euro täglich) direkt mit dem Auftraggeber ab; die Sozialversicherungspflicht ist bei Honorararzttätigkeiten rechtlich umstritten. Das Landessozialgericht Hamburg hat mehrfach Honorarärzte als sozialversicherungspflichtig eingestuft, was zu Nachzahlungspflichten führen kann. Für Festanstellungsvermittlungen zahlen Kliniken und Praxen einmalige Provisionen an den Vermittler.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die direkt über eigene Netzwerke oder Stellenbörsen (z. B. über die Kassenärztlichen Vereinigungen oder die Bundesärztekammer) eine Stelle finden, benötigen keine Vermittlungsagentur. Bei Praxisübernahmen empfiehlt sich die KV-eigene Nachfolgebörse.
Ärzteversichert empfiehlt Honorarärzten, ihre Berufshaftpflichtversicherung auf Vertretungstätigkeiten zu überprüfen und ggf. zu erweitern.
Quellen
- Bundesärztekammer
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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