Die Altersvorsorge für Ärzte basiert auf dem ärztlichen Versorgungswerk als Pflichtbaustein und sollte durch private und betriebliche Ergänzungen auf das gewünschte Rentenniveau aufgestockt werden.

Ärzte finanzieren ihre Altersvorsorge pflichtgemäß über das ärztliche Versorgungswerk (Schicht 1); für ein Rentenniveau von ca. 60 bis 70 Prozent des letzten Nettogehalts sind ergänzende Anlagen in Rürup-Rente, ETF-Depots oder Immobilien in der Regel notwendig, da das Versorgungswerk allein oft nicht ausreicht.

Hintergrund

Das ärztliche Versorgungswerk zahlt bei 40 Beitragsjahren im Durchschnitt 2.500 bis 4.500 Euro monatliche Rente; das entspricht bei einem letzten Nettoeinkommen von 7.000 Euro einer Versorgungsquote von 35 bis 65 Prozent. Die Versorgungslücke muss durch private Vorsorge geschlossen werden. Eine Rürup-Rente als ergänzende Schicht-1-Vorsorge ermöglicht 2026 steuerlich abzugsfähige Beiträge bis zu 27.566 Euro jährlich (bei alleinstehendem Arzt). Kapitalanlagen in ETF-Depots (Schicht 3) sind für Ärzte im Spitzensteuersatz als Ergänzung sinnvoll, da Kursgewinne nur mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belastet werden.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit sehr früher Niederlassung und dauerhaft hohen Versorgungswerk-Beiträgen können das Versorgungswerk-Niveau für ausreichend halten; eine individuelle Berechnung der Versorgungslücke ist jedoch unerlässlich.

Ärzteversichert analysiert auf Wunsch die individuelle Vorsorgesituation und zeigt steuerlich optimierte Wege zur Schließung der Versorgungslücke auf.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →