Ambulante Leistungen in der PKV umfassen alle ärztlichen Behandlungen außerhalb des Krankenhauses und werden nach GOÄ-Honorarsätzen abgerechnet; die PKV erstattet je nach Tarif einen definierten Prozentsatz.
Ambulante PKV-Leistungen umfassen Arztbesuche, Labortests, bildgebende Diagnostik, Physiotherapie und Arzneimittel; PKV-Tarife erstatten in der Regel 80 bis 100 Prozent der GOÄ-Honorare, wobei Ärzte als PKV-Patienten von freier Arztwahl und dem sofortigen Zugang zu Spezialisten ohne Überweisung profitieren.
Hintergrund
Ambulante Leistungen werden nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) oder dem EBM abgerechnet; PKV-Patienten erhalten Rechnungen nach GOÄ, die sie beim Versicherer einreichen. Der Erstattungssatz variiert je nach Tarif: Basistarife erstatten in der Regel den einfachen GOÄ-Satz, Premiumtarife bis zum 3,5-fachen. Laborleistungen werden nach GOÄ-Abschnitt M abgerechnet. Einige Tarife sehen Summenbegrenzungen für bestimmte Leistungen vor (z. B. maximal 800 Euro für Heilpraktikerleistungen jährlich). Für PKV-versicherte Ärzte gilt: Sie zahlen ihre eigene PKV vollständig selbst; der Leistungsumfang sollte dem beruflichen Anspruch entsprechen.
Wann gilt das nicht?
Leistungen außerhalb der medizinisch notwendigen Behandlung (z. B. Schönheitsoperationen, Fitnessstudio) werden von der PKV grundsätzlich nicht erstattet, sofern keine Medizinische Notwendigkeit attestiert wurde.
Ärzteversichert unterstützt PKV-versicherte Ärzte bei der Auswahl eines Tarifs mit optimalen ambulanten Leistungen und einem günstigen Beitragsniveau.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →