Anästhesisten gehören zu den am stärksten von Haftpflichtrisiken betroffenen Fachärzten; ein Narkosezwischenfall mit dauerhafter Schädigung des Patienten kann Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe auslösen.
Die Anästhesie-Haftpflicht Spezial bietet Anästhesisten Deckungssummen von 5 bis 15 Millionen Euro je Schadensfall und deckt Narkosekomplikationen, Überwachungsfehler, Wachkoma-Schäden und postoperative Dauerschäden ab; Standard-Berufshaftpflichten sind für das Anästhesierisiko in der Regel unzureichend.
Hintergrund
Anästhesie-Komplikationen gehören laut Bundesärztekammer zu den häufigsten Ursachen für Schadenersatzklagen mit den höchsten Streitwerten. Ein Dauerpflegefall nach anästhesiologischem Fehler kann lebenslange Pflegekosten von 3.000 bis 5.000 Euro monatlich auslösen, die der Haftpflichtige zu tragen hat. Anästhesisten, die freiberuflich in verschiedenen Kliniken tätig sind, benötigen eine eigene Berufshaftpflicht; angestellte Anästhesisten sind zwar durch die Klinikallianz abgesichert, sollten aber prüfen, ob der Schutz für außerdienstliche Tätigkeiten gilt. Spezialtarife für Anästhesie berechnen Prämien von 3.000 bis 8.000 Euro jährlich.
Wann gilt das nicht?
Anästhesisten, die ausschließlich in öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern angestellt sind und keine freiberuflichen Tätigkeiten ausüben, sind durch die Haftung des Krankenhauses grundsätzlich abgesichert; eigene Absicherung ist dennoch für Regressansprüche des Arbeitgebers empfehlenswert.
Ärzteversichert vermittelt Anästhesisten passende Spezialtarife für die Berufshaftpflicht mit ausreichend hohen Deckungssummen.
Quellen
- Bundesärztekammer – Behandlungsfehler
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Gesetze im Internet – VVG
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