Die Anstellung im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) bietet Ärzten ein festes Gehalt ohne das unternehmerische Risiko der eigenen Praxis, erfordert aber eigenverantwortliche Planung von Altersvorsorge und Versicherungsschutz.

Angestellte Ärzte im MVZ erhalten ein Festgehalt (Fachärzte ca. 7.000 bis 12.000 Euro brutto monatlich), zahlen Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk und müssen PKV und BU eigenständig abschließen; im Vergleich zur Niederlassung besteht kein Praxisrisiko, aber auch keine Erlösbeteiligung.

Hintergrund

Das MVZ wurde 2004 mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz eingeführt; Ende 2023 gab es laut KBV rund 5.000 MVZ in Deutschland mit über 25.000 angestellten Ärzten. Angestellte MVZ-Ärzte haben Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur PKV (50 Prozent des Beitrags, max. Kassenleistungsniveau). Das ärztliche Versorgungswerk bleibt für MVZ-angestellte Ärzte Pflicht; der Arbeitgeber zahlt keinen Versorgungswerk-Zuschuss, da dies kein gesetzlicher Arbeitgeber-Anteil ist. Karrieremäßig bieten MVZ oft geregelte Arbeitszeiten und geringere administrative Last im Vergleich zur eigenen Praxis.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in leitenden MVZ-Positionen mit GmbH-Beteiligung können steuerlich wie Teilhaber behandelt werden und haben andere Versicherungspflichten als reine Angestellte. Bei Gesellschafter-Ärzten ohne Arbeitnehmer-Status entfällt der PKV-Arbeitgeberzuschuss.

Ärzteversichert berät MVZ-angestellte Ärzte bei der optimalen Gestaltung von BU-Versicherung und PKV-Absicherung.

Quellen

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