Antibiotikaresistenz bezeichnet die Fähigkeit von Bakterien, die Wirkung von Antibiotika zu überwinden, was die Behandlung von Infektionskrankheiten erheblich erschwert.
Antibiotikaresistenz entsteht durch genetische Anpassung von Bakterien infolge übermäßiger oder unsachgemäßer Antibiotikaverordnung; Ärzte sind verpflichtet, Antibiotika nur bei nachgewiesener bakterieller Infektion und nach Möglichkeit nach Antibiogramm zu verordnen, um die Resistenzentwicklung zu verlangsamen.
Hintergrund
Laut WHO sterben jährlich weltweit ca. 1,3 Millionen Menschen direkt an Folgen der Antibiotikaresistenz; in Deutschland schätzt das Robert Koch-Institut die Zahl der resistenzbedingten Todesfälle auf 25.000 bis 35.000 jährlich. Methicillin-resistente Staphylokokken (MRSA) und Carbapenem-resistente Enterobacteriaceae (CRE) sind besonders problematische Erreger. Die AWMF-Leitlinien verpflichten Ärzte zur Antibiotic-Stewardship; unnötige Reserveantibiotika-Verordnungen können als Behandlungsfehler gewertet werden. Ein Resistenztest (Antibiogramm) kostet ca. 25 bis 50 Euro und liefert in 24 bis 48 Stunden Ergebnisse.
Wann gilt das nicht?
Bei lebensbedrohlichen Infektionen (Sepsis, Meningitis) ist eine sofortige kalkulierte Antibiotikagabe vor Antibiogramm-Ergebnis leitlinienkonform und rechtlich geboten.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass korrekte Antibiotikaverordnung ein wesentlicher Faktor zur Vermeidung von Behandlungsfehlerklagen ist und durch lückenlose Dokumentation abgesichert sein sollte.
Quellen
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