Die gesetzliche Krankenversicherung bietet außerhalb der EU kaum Schutz; eine separate Auslandskrankenversicherung ist für Ärzte bei Reisen und Auslandsaufenthalten unverzichtbar.
Ärzte, die privat krankenversichert sind, haben zwar häufig weltweiten Schutz im Basistarif ihrer PKV, jedoch oft nur bis zur Höhe der in Deutschland erstatteten Kosten; ein Rücktransport (5.000 bis 50.000 Euro) ist fast nie eingeschlossen und erfordert eine ergänzende Auslandskrankenversicherung für ca. 50 bis 150 Euro jährlich.
Hintergrund
PKV-Tarife mit Weltschutz erstatten im Ausland bis zur Höhe vergleichbarer Kosten in Deutschland; in Ländern mit teuren Gesundheitssystemen (USA, Kanada, Australien) entstehen dabei erhebliche Differenzkosten. Die GKV erstattet außerhalb der EU nichts außer dem Europäischen Krankenversicherungsausweis in EU/EWR-Ländern, und dies nur bei Vertragsärzten. Ein medizinischer Rücktransport aus Übersee kostet je nach Distanz 20.000 bis 100.000 Euro; dieser ist nicht Bestandteil der Standard-PKV. Für Ärzte, die im Ausland tätig sind (Entwicklungshilfe, Medizinische Missionstätigkeit), gelten Sondertarife für langfristige Auslandsaufenthalte.
Wann gilt das nicht?
Innerhalb der Europäischen Union gilt der Europäische Krankenversicherungsausweis (EHIC); GKV-versicherte Ärzte erhalten dort Leistungen nach dem Recht des Behandlungslandes. PKV-Versicherte können sich auf die Erstattung nach PKV-Tarif verlassen, sofern der Tarif EU-Schutz einschließt.
Ärzteversichert empfiehlt, vor jeder Auslandsreise den Deckungsumfang der bestehenden PKV zu prüfen und eine ergänzende Auslandskranken- und Rücktransportversicherung abzuschließen.
Quellen
- PKV-Verband
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesministerium für Gesundheit
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