Ein Auszahlungsplan ermöglicht es, angespartes Kapital im Ruhestand planmäßig zu entnehmen, ohne das Vermögen durch ungesteuerten Verkauf von Anlagen zu zerstören.

Ein Auszahlungsplan für Ärzte im Ruhestand ergänzt die Versorgungswerk-Rente durch regelmäßige Entnahmen aus einem ETF-Depot oder einer Rentenversicherung; die nachhaltige Entnahmerate liegt bei 3 bis 4 Prozent des Kapitals jährlich, um die Lebensdauer des Vermögens auf 25 bis 30 Jahre zu strecken.

Hintergrund

Die sogenannte 4-Prozent-Regel (Trinity-Studie, USA) besagt, dass 4 Prozent des Anfangskapitals jährlich entnommen werden können, ohne das Kapital statistisch zu erschöpfen. Deutsche Steuerregeln zu beachten: Entnahmen aus Rentenversicherungen unterliegen dem persönlichen Steuersatz (Ertragsanteilbesteuerung); Entnahmen aus ETF-Depots der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Ärzte mit 400.000 Euro zusätzlichem Kapitalvermögen könnten bei 4 Prozent Entnahme 16.000 Euro jährlich (1.333 Euro monatlich) steuerbegünstigt entnehmen. Die Versorgungswerk-Rente wird lebenslang gezahlt; der Auszahlungsplan ergänzt sie für den ersten Ruhestandsabschnitt oder besondere Ausgaben.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, deren Versorgungswerk-Rente das gewünschte Einkommensniveau vollständig abdeckt, benötigen keinen zusätzlichen Auszahlungsplan. Ein Auszahlungsplan ist auch dann nicht sinnvoll, wenn die Lebenserwartung des Kapitals kürzer als die eigene Lebenserwartung ist.

Ärzteversichert unterstützt bei der individuellen Ruhestandsplanung und der Kalkulation nachhaltiger Entnahmestrategien.

Quellen

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