Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für Ärzte unverzichtbar, die eine Praxis errichten oder umbauen, da sie als Bauherren für alle Schäden haften, die von ihrer Baustelle ausgehen.

Als Bauherr haftet ein Arzt persönlich für alle Schäden, die Dritten durch die Baustelle entstehen (Passanten, Nachbarn, Bauarbeiter als Dritte); die Bauherrenhaftpflicht deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden aus dem Bauprojekt ab und kostet typischerweise 150 bis 500 Euro für die Bauphase.

Hintergrund

Gemäß § 836 BGB haftet der Bauherr verschuldensunabhängig für Schäden durch das Einstürzen von Teilen des Gebäudes oder durch herunterfallende Baumaterialien. Die Betriebshaftpflichtversicherung schließt Bauherrenrisiken in der Regel explizit aus; für die Bauphase ist eine eigenständige Police erforderlich. Die Versicherungssumme sollte mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Bei größeren Bauprojekten (über 300.000 Euro Baukosten) sind höhere Summen empfehlenswert. Nach Bauabschluss endet die Bauherrenhaftpflicht; die laufende Betriebshaftpflicht der Praxis übernimmt dann.

Wann gilt das nicht?

Bei kleineren Renovierungen (Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten) ohne wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz ist eine Bauherrenhaftpflicht oft nicht zwingend erforderlich; die bestehende Betriebshaftpflicht kann diese Risiken ggf. einschließen.

Ärzteversichert berät Ärzte, die eine Praxis bauen oder renovieren, bei der Auswahl der richtigen Bauherrenhaftpflicht mit ausreichend hoher Deckungssumme.

Quellen

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