Betriebshaftpflicht-Erweiterungen sind optionale oder empfohlene Zusatzbausteine zur Basis-Betriebshaftpflicht einer Arztpraxis, die spezifische Risiken abdecken, die im Standardumfang nicht enthalten sind.
Zu den wichtigsten Erweiterungen zählen: Schlüsselverlustklausel (Schlüsseldienst und Schlosstausch, typisch bis 25.000 Euro), Datenschutz-Haftpflicht (DSGVO-Bußgelder und Schadenersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO), Mietsachschäden (Schäden an der gemieteten Praxisfläche) und die Umwelthaftungserweiterung; ohne diese Bausteine entstehen Deckungslücken, die im Schadenfall erhebliche Eigenkosten verursachen können.
Hintergrund
Die Standard-Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden an Dritten ab, die durch den Praxisbetrieb verursacht werden. Typische nicht gedeckte Risiken: Verlust von anvertrauten Schlüsseln (Patienten geben Schlüssel zum Abstellen von Fahrrädern), Schäden am gemieteten Praxisobjekt (Mietsachschäden), Schäden durch Datenverlust oder DSGVO-Verstöße sowie Umweltschäden durch Desinfektionsmittel oder Chemikalien. Seit der DSGVO 2018 wächst die Bedeutung der Datenschutz-Haftpflicht: Art. 82 DSGVO ermöglicht individuelle Schadensersatzklagen von Patienten bei Datenschutzverstößen; mittlere Praxen können Deckungssummen von 250.000 bis 500.000 Euro benötigen. Praxisinhaber sollten beim Jahresgespräch mit dem Versicherer alle Bausteine auf Aktualität prüfen, da neue Risiken (z. B. Telemedizin, digitale Patientenakten) neue Deckungsbedarfe schaffen.
Ärzteversichert analysiert für jede Praxis den individuellen Deckungsbedarf und empfiehlt passende Erweiterungsbausteine zur Betriebshaftpflicht.
Wann gilt das nicht?
Ärztliche Behandlungsleistungen sind Gegenstand der Berufshaftpflicht, nicht der Betriebshaftpflicht; beide Versicherungen müssen nebeneinander bestehen und sollten aufeinander abgestimmt sein, um Doppelversicherungen und Lücken zu vermeiden.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Gesetze im Internet – VVG
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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