Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung oder Ertragsausfallversicherung) sichert eine Arztpraxis finanziell ab, wenn der Praxisbetrieb durch ein versichertes Ereignis wie Feuer, Einbruch oder Wasserschaden unterbrochen werden muss.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt für die Dauer der Betriebsunterbrechung entgangene Einnahmen und laufende Fixkosten (Miete, Gehälter, Leasing); eine niedergelassene Praxis verliert im Schadensfall durchschnittlich 5.000 bis 20.000 Euro pro Woche; die Versicherungssumme sollte daher dem Jahresrohertrag entsprechen, typischerweise 150.000 bis 500.000 Euro.
Hintergrund
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Ergänzung zur Sachversicherung (Inventar, Einrichtung) und deckt speziell den Verdienstausfall, der durch den Sachschaden entsteht. Versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm und Hagel sowie auf Wunsch auch Elementarschäden. Die Haftzeit (maximale Ersatzdauer) beträgt typischerweise 12 bis 18 Monate. Wichtig: Die Versicherung greift nicht bei krankheitsbedingtem Ausfall des Praxisinhabers; dafür ist eine separate Krankentagegeldversicherung erforderlich. Die häufigsten Schadensursachen bei Arztpraxen sind laut GDV Leitungswasserschäden (45 Prozent) und Einbrüche (20 Prozent). Umbaumaßnahmen sollten dem Versicherer gemeldet werden, da sie die Haftungszeit beeinflussen können.
Ärzteversichert empfiehlt, Betriebsunterbrechungsversicherung, Sachversicherung und Berufshaftpflicht bei einem Anbieter zu bündeln, um im Schadensfall schnelle und reibungslose Regulierung zu gewährleisten.
Wann gilt das nicht?
Betriebsunterbrechungen durch behördliche Schließung aufgrund von Seuchen fallen unter die separate Betriebsschließungsversicherung; ebenso Praxisunterbrechungen durch krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheit des Arztes.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Gesetze im Internet – VVG
- Bundesärztekammer
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