BU-Dynamik und Anpassungsoptionen stellen sicher, dass eine bei Vertragsabschluss ausreichende Berufsunfähigkeitsrente auch nach Jahren noch dem tatsächlichen Einkommensbedarf eines Arztes entspricht.
Eine Beitragsdynamik erhöht den BU-Beitrag und die versicherte Rente jährlich um einen festen Prozentsatz (typischerweise 3 bis 5 Prozent), ohne neue Gesundheitsprüfung. Alternativ bieten viele Versicherer eine Leistungsdynamik, die die ausgezahlte Rente im Leistungsfall jährlich um 1 bis 3 Prozent anhebt und so die Kaufkraft erhält.
Hintergrund
Ärzte durchlaufen typischerweise mehrere Gehaltsstufen: Vom Assistenzarzt (ca. 55.000 Euro) über den Facharzt (ca. 80.000 bis 130.000 Euro) bis zum Chefarzt (150.000 Euro und mehr). Eine bei Vertragsabschluss vereinbarte BU-Rente von 2.000 Euro monatlich kann nach zehn Jahren als Facharzt unzureichend sein. Deshalb ist es wichtig, bei Vertragsabschluss eine ausreichende Dynamikoption einzuschließen. Einige Tarife bieten zusätzlich eine Nachversicherungsgarantie (ohne erneute Gesundheitsprüfung bei definierten Lebensereignissen wie Niederlassung oder Heirat), die von der Dynamik unabhängig ist. Die Widerspruchsmöglichkeit gegen die jährliche Beitragserhöhung sollte sparsam genutzt werden, da zu viele Widersprüche in Folge die Dynamikoption erlöschen lassen können.
Wann gilt das nicht?
Nicht alle Tarife bieten unbegrenzte Dynamikoptionen; manche begrenzen die maximale Rentenhöhe oder die Anzahl der Anpassungsschritte. Wer die Dynamikoption beim Vertragsabschluss nicht vereinbart hat, kann sie nachträglich nicht ohne Gesundheitsprüfung ergänzen.
Ärzteversichert achtet beim Tarifvergleich darauf, dass Dynamik und Nachversicherungsgarantie auf die spezifische Karrierekurve von Ärzten abgestimmt sind.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →