Die BU-Nachversicherungsgarantie ermöglicht es Versicherten, die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bei definierten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Bei Ereignissen wie Niederlassung, Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung über einen festgelegten Prozentsatz oder Abschluss der Facharztausbildung kann die BU-Rente ohne neue Risikoprüfung um einen vereinbarten Betrag (z. B. 500 Euro monatlich pro Ereignis) erhöht werden. Der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Erhöhung ist irrelevant.

Hintergrund

Die Nachversicherungsgarantie ist besonders für Ärzte in Weiterbildung wichtig, die ihren Vertrag bewusst klein beginnen und mit wachsendem Einkommen ausbauen wollen. Übliche Anlassereignisse in Tarifen für Ärzte sind: Berufseinsteig nach Approbation, Facharztprüfung, Niederlassung, Eheschließung, Geburt eines Kindes, Einkommenserhöhung um mehr als 10 Prozent sowie der Erwerb einer Immobilie. Die Maximalrente, bis zu der nachversichert werden kann, ist tarifabhängig und liegt häufig bei 3.000 bis 5.000 Euro monatlich. Die Nachversicherungsgarantie ist von der Beitragsdynamik unabhängig und kann beide Optionen parallel existieren.

Wann gilt das nicht?

Wenn das Ereignis nicht innerhalb einer Antragsfrist (meist 6 Monate nach Eintritt) gemeldet wird, verfällt das Recht auf Nachversicherung für dieses Ereignis. Wer die Maximalrente des Tarifs bereits ausgeschöpft hat, kann nicht weiter nachversichern. Bei bestehender Berufsunfähigkeit ist eine Erhöhung grundsätzlich nicht möglich.

Ärzteversichert erklärt beim Vertragsabschluss, welche Anlassereignisse im jeweiligen Tarif enthalten sind, und erinnert Versicherte rechtzeitig an ausstehende Nachversicherungsoptionen.

Quellen

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