BU-Risikoklassen kategorisieren Berufe nach ihrer statistischen Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden; je nach Fachrichtung und Tätigkeitsprofil werden Ärzte unterschiedlich eingestuft, was den Beitrag spürbar beeinflusst.
Die meisten Versicherer vergeben Risikoklassen auf einer Skala von 1 (sehr günstig) bis 5 oder höher (erhöhtes Risiko). Allgemeinmediziner und niedergelassene Internisten werden häufig in Klasse 2 eingestuft; operierende Chirurgen, die körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten ausführen, können in Klasse 3 oder höher eingestuft werden.
Hintergrund
Die Risikoklassifizierung hängt nicht allein von der ärztlichen Fachrichtung ab, sondern auch von der konkreten Tätigkeit (operativ vs. konservativ), dem Anteil der körperlichen Arbeit und dem Tätigkeitsumfeld (Notaufnahme, Intensivstation, Praxis). Angestellte Krankenhausärzte mit vorwiegend diagnostischer oder beratender Funktion erhalten oft günstigere Einstufungen als rein operativ tätige Kollegen. Psychiater und Radiologen werden von vielen Versicherern in besonders günstige Klassen eingestuft. Einige Gesellschaften haben eigene Arzt-Spezialprodukte entwickelt, die alle Fachrichtungen in einer günstigen Einheitsklasse bündeln. Der Beitragsunterschied zwischen Risikoklasse 1 und 3 kann bei gleicher Rente und Laufzeit 30 bis 60 Prozent betragen.
Wann gilt das nicht?
Wer neben der ärztlichen Tätigkeit ein handwerkliches Gewerbe betreibt oder gefährliche Hobbys (z. B. Kampfsport, Extremsport) ausübt, kann in eine höhere Risikoklasse eingestuft werden. Bei späterem Berufswechsel innerhalb der Arztkarriere informiert nicht jeder Versicherer über eine mögliche Neuklassifizierung.
Ärzteversichert vergleicht Risikoklassifikationen verschiedener Anbieter und findet für jeden Arzt die günstigste Kombination aus Leistung und Beitrag.
Quellen
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