Die BU-Versicherungssumme, also die monatlich gezahlte Rente im Leistungsfall, sollte so bemessen sein, dass sie den Lebensstandard eines Arztes dauerhaft sichert und die Versorgungslücke schließt.
Als Faustregel gilt: Die BU-Rente sollte mindestens 60 bis 70 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens betragen. Für einen Assistenzarzt mit einem Nettoeinkommen von ca. 3.200 Euro sind das mindestens 2.000 Euro monatlich; für einen niedergelassenen Facharzt mit 6.000 Euro netto mindestens 3.600 Euro.
Hintergrund
Die Berechnung der optimalen BU-Rente berücksichtigt mehrere Faktoren: laufende Fixkosten (Miete, Praxiskredit, Leasing), bestehende Altersvorsorgebeiträge (Versorgungswerk), eventuelle Unterhaltsverpflichtungen und die erwartete Rentenlücke im Versorgungswerk bei vorzeitigem Ausscheiden. Wichtig: Im Leistungsfall entfallen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern auf die BU-Rente fallen geringer aus als auf Arbeitseinkommen. Dennoch sollte die Rente hoch genug sein, um auch Kosten für ggf. notwendige Rehabilitation, Pflegehilfe oder Anpassungsmaßnahmen zu decken. Die meisten Versicherer begrenzen die versicherbare Rente auf 60 bis 80 Prozent des Bruttoeinkommens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Wann gilt das nicht?
Wer neben der ärztlichen Tätigkeit erhebliche passive Einkommensquellen hat (z. B. Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte), kann eine geringere BU-Rente ansetzen. Ärzte mit sehr niedrigem aktuellem Einkommen (z. B. PJ-Studierende) sollten die Nachversicherungsgarantie nutzen, statt eine zu niedrige Anfangsrente auf Dauer festzuschreiben.
Ärzteversichert berechnet den individuellen BU-Bedarf auf Basis einer vollständigen Einkommens- und Kostenanalyse und empfiehlt eine passende Rentenhöhe.
Quellen
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Bundesministerium der Finanzen – Einkommensteuer
- Deutsche Rentenversicherung – Versorgungswerk
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