Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Grundfähigkeitsversicherung sind beides Produkte zur Arbeitskraftabsicherung, unterscheiden sich aber grundlegend in ihren Leistungsvoraussetzungen und ihrer Eignung für Ärzte.

Die BU leistet, wenn der versicherte Arzt seinen konkret ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt dagegen, wenn bestimmte allgemeine Fähigkeiten (z. B. Sehen, Sprechen, Gehen, Greifen) verloren gehen, unabhängig vom Beruf. Für Ärzte ist die BU fast immer überlegen, da sie den hohen Einkommensbedarf und die berufsspezifischen Anforderungen berücksichtigt.

Hintergrund

Die Grundfähigkeitsversicherung ist deutlich günstiger als eine BU, weil sie engere Leistungskriterien hat. Ein Arzt, der aufgrund psychischer Erschöpfung nicht mehr praktizieren kann, erhält aus der Grundfähigkeitsversicherung keine Leistung, solange er noch gehen, sprechen und greifen kann. Nur wenn eine im Katalog gelistete Grundfähigkeit verloren geht, leistet der Vertrag. Die BU hingegen prüft, ob der konkrete Arztberuf noch ausübbar ist. Für Hochverdiener wie Ärzte ist der Einkommensersatz durch eine ausreichend hohe BU-Rente deshalb unverzichtbar. Die Grundfähigkeitsversicherung kann allenfalls als Ergänzung oder Kompromiss bei Unversicherbarkeit in der BU dienen.

Wann gilt das nicht?

Wenn ein Arzt aufgrund erheblicher Vorerkrankungen keine BU mehr erhalten kann oder nur mit sehr hohen Zuschlägen, ist eine Grundfähigkeitsversicherung als Kompromisslösung besser als gar kein Schutz. In Einzelfällen kann die Kombination beider Produkte sinnvoll sein.

Ärzteversichert prüft für Ärzte mit Vorerkrankungen anonymisiert, welche Absicherungsform zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis führt.

Quellen

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