Crowdinvesting ist eine Form der Schwarmfinanzierung, bei der Ärzte und andere Anleger über digitale Plattformen kleine Beträge in Unternehmen, Immobilien oder erneuerbare Energien investieren und im Gegenzug eine Rendite oder Beteiligung am Gewinn erhalten.
Hintergrund
In Deutschland regelt das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) Crowdinvesting-Angebote. Plattformen wie Exporo, Bergfürst oder Seedmatch vermitteln Investments häufig als partiarische Nachrangdarlehen. Der entscheidende Nachteil: Im Insolvenzfall werden Crowdinvestoren nach Banken und anderen Gläubigern bedient, was zu einem Totalverlust führen kann. Die durchschnittliche Rendite liegt je nach Risikoklasse zwischen 4 und 8 % p. a. Gewinne aus Crowdinvesting unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Anleger, die mehr als 1.000 Euro pro Projekt anlegen möchten, müssen ab einer bestimmten Schwelle eine Selbstauskunft über ihre Vermögensverhältnisse abgeben.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit einem bereits hoch konzentrierten Anlageportfolio oder solche, die ihr Kapital kurzfristig verfügbar halten müssen (z. B. für Praxisinvestitionen), sollten Crowdinvesting allenfalls als kleinen Beimischungsanteil nutzen. Die eingeschränkte Fungibilität (kein einfacher Verkauf der Position) ist ein wesentlicher Nachteil.
Quellen
- BaFin: Vermögensanlagen und Crowdinvesting
- Bundesministerium der Finanzen: Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
- Bundesärztekammer: Hinweise zu Kapitalanlagen für Ärzte
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