Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) schützt Ärzte in leitender Funktion, insbesondere Geschäftsführer von Praxis-GmbHs oder MVZ, vor persönlichen Vermögensschäden durch Ansprüche aus Leitungsfehlern.
Hintergrund
Mit der Umwandlung von Praxen in GmbHs oder der Gründung von MVZ in der Rechtsform der GmbH wächst die persönliche Haftung der Geschäftsführer nach § 43 GmbHG erheblich. Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Geschäftsmanns können unbegrenzte Schadensersatzforderungen auslösen. Typische versicherte Szenarien: fehlerhafte Abrechnungen, nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, Versäumnisse bei der Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO). Deckungssummen starten bei 500.000 Euro, empfohlen werden bei mittelgroßen MVZ mindestens 2 bis 5 Millionen Euro. Die Jahresprämie liegt je nach Betriebsgröße zwischen 500 und 5.000 Euro.
Wann gilt das nicht?
Einzelniederlassungen in der Rechtsform der Einzelpraxis ohne GbR-Struktur unterliegen keiner gesellschaftsrechtlichen Organpflicht nach GmbHG. Für klassische Freiberufler-Einzelpraxen ist die D&O-Versicherung daher weniger relevant; Haftpflichtfälle sind dort über die Berufshaftpflicht abgedeckt.
Quellen
- GDV: Manager-Haftpflichtversicherung (D&O)
- BaFin: Versicherungsprodukte für Unternehmen
- Bundesärztekammer: Rechtsform der Arztpraxis
Ärzteversichert hilft Praxisinhabern und MVZ-Geschäftsführern, den richtigen D&O-Schutz zu finden und Lücken im Versicherungsportfolio zu schließen.
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