Beim Darlehen kauft der Arzt ein Praxisgerät mit Fremdkapital, das er über Zeit tilgt und verzinst, und wird sofort Eigentümer; beim Leasing nutzt er das Gerät gegen monatliche Raten, ohne es zu besitzen.

Die Entscheidung zwischen Darlehen und Leasing hängt von Liquidität, Steuersituation und Nutzungsdauer des Geräts ab. Leasingraten sind bei Freiberuflern voll als Betriebsausgaben absetzbar, während beim Darlehen nur Zinsen und Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden.

Hintergrund

Bei einem Bankdarlehen aktiviert der Arzt das Gerät in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und schreibt es über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab (z. B. 5 Jahre für medizinische Geräte nach AfA-Tabelle). Zinsen sind sofort abzugsfähig. Beim Operating-Leasing erscheint das Gerät nicht in der Bilanz des Arztes; die Leasingrate ist in voller Höhe Betriebsausgabe. Ein typischer Gerätekredit für ein CT-Gerät (250.000 Euro) kostet bei 5 Jahren Laufzeit und 4 % Zinsen ca. 4.600 Euro Zinsen im ersten Jahr. Leasingmodelle erlauben kürzere Vertragslaufzeiten (24 bis 60 Monate) und erleichtern den späteren Technologiewechsel.

Wann gilt das nicht?

Für Geräte, die langfristig betrieben werden sollen (über 10 Jahre), ist ein Darlehenskauf meist günstiger, da nach vollständiger Tilgung keine laufenden Kosten mehr anfallen. Praxen in der GmbH-Rechtsform müssen die IFRS-Leasingbilanzierung (IFRS 16) beachten, bei der auch Operating-Leasing aktiviert wird.

Quellen

Ärzteversichert zeigt Praxisinhabern, welche Finanzierungsform zu ihrer Situation passt und welche Absicherungen bei großen Investitionen wichtig sind.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →