Die Dermatologie-Praxisgründung bezeichnet den Prozess, mit dem ein Facharzt für Dermatologie eine eigene Hautarztpraxis eröffnet, entweder durch Neugründung, Übernahme oder Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis.
Hintergrund
Die Niederlassung als Hautarzt setzt eine Facharztanerkennung für Dermatologie und Venerologie sowie eine Kassenzulassung über den regionalen Zulassungsausschuss voraus. Durch den demografischen Wandel und die wachsende Nachfrage nach ästhetischer Dermatologie ist das Fachgebiet wirtschaftlich attraktiv. Geräte der Erstausstattung umfassen: Dermatoskopie-System (ab 500 Euro), PDT-Lampe (ab 10.000 Euro), Laser-Systeme (20.000 bis 150.000 Euro) und einen kleinen ambulanten OP-Bereich. Der Aufnahme in den Bedarfsplan folgt eine Prüfung durch den Zulassungsausschuss. Praxis-Betriebs-Versicherung und Berufshaftpflicht müssen vor dem ersten Patienten abgeschlossen sein.
Wann gilt das nicht?
In überversorgten Planungsbezirken (Versorgungsgrad über 110 %) ist eine Neuzulassung für Kassenpatienten grundsätzlich gesperrt. Ärzte können dann als Privatärzte starten oder einen bestehenden Kassensitz erwerben.
Quellen
- KBV: Zulassungsverfahren für Vertragsärzte
- Bundesärztekammer: Weiterbildungsordnung Dermatologie
- Deutsche Dermatologische Gesellschaft
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