Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme der gesetzlichen Krankenversicherung für Patienten mit definierten chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus Typ 2, koronare Herzkrankheit oder Asthma bronchiale.

DMP sind gesetzlich geregelte Versorgungsprogramme (§ 137f SGB V), in die Ärzte ihre chronisch kranken Kassenpatienten einschreiben können. Die Teilnahme wird über den EBM gesondert vergütet und sichert eine strukturierte, leitliniengerechte Betreuung.

Hintergrund

Disease-Management-Programme wurden 2002 im Rahmen des RSA-Reformgesetzes eingeführt und sind in § 137f SGB V verankert. Aktuell existieren DMP für sechs Indikationen, darunter Diabetes mellitus Typ 1 und 2, koronare Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma und COPD. Bundesweit sind rund 10 Millionen Versicherte in mindestens einem DMP eingeschrieben. Ärzte erhalten für die Dokumentation und Einschreibung eine Pauschale von derzeit rund 12 Euro pro Quartal und Patient; hinzu kommen Schulungsvergütungen. Die genauen Beträge legt die jeweilige KV in Verträgen mit den Krankenkassen fest.

Wann gilt das nicht?

Privatpatienten können nicht in DMP eingeschrieben werden, da diese ausschließlich im GKV-System angesiedelt sind. Ärzte ohne KV-Zulassung oder ohne abgeschlossene DMP-Vereinbarung mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung können keine DMP-Leistungen abrechnen. Zudem ist die Einschreibung nur möglich, wenn der Patient die programmspezifischen medizinischen Einschreibekriterien erfüllt und sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.

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Quellen

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