Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist die Zugangskarte zur gesetzlichen Krankenversicherung und wird von der gematik regelmäßig weiterentwickelt, um neue digitale Gesundheitsanwendungen zu ermöglichen.
Aktuelle eGK-Updates ermöglichen es, die Karte als Authentifizierungsmittel für die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten regelmäßig neue Karten mit aktuellen technischen Standards auszustellen, in der Regel alle fünf Jahre.
Hintergrund
Die eGK ist in § 291 SGB V geregelt und hat schrittweise neue Funktionen erhalten: von der Stammdatenprüfung (VSDM) über die Notfalldatenablage bis hin zur Nutzung als Authentifizierungsmittel (GesundheitsID). Seit 2025 ermöglicht die neueste Kartengeneration zusammen mit der PIN-Eingabe den direkten Zugang zur ePA. Über 73 Millionen Versicherte sind in Deutschland mit einer eGK ausgestattet. Die technischen Spezifikationen legt die gematik GmbH fest.
Wann gilt das nicht?
Privatpatienten erhalten keine eGK, da diese ausschließlich für GKV-Versicherte ausgestellt wird. Wer keine aktuelle Karte mit den notwendigen technischen Merkmalen besitzt, kann bestimmte digitale Dienste wie den ePA-Zugang per Karte noch nicht nutzen. In diesem Fall steht alternativ die gematik-App zur Verfügung. Nicht alle Funktionen sind auf allen Kartenversionen verfügbar.
Ärzteversichert informiert Arztpraxen über technische und rechtliche Entwicklungen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Telematikinfrastruktur
- Bundesministerium für Gesundheit – eGK
- Gesetze im Internet – § 291 SGB V
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