Zahnärzte, die in ihrer Praxis ein eigenes zahntechnisches Labor betreiben, benötigen speziell angepassten Versicherungsschutz, der über die Standard-Praxisversicherung hinausgeht.
Eine Eigenlabor-Versicherung für Zahnärzte kombiniert typischerweise eine Inhalts- und Elektronikversicherung für Labortechnik mit einer erweiterten Berufshaftpflicht, die Schäden durch zahntechnische Eigenleistungen einschließt. Separate Laborgeräte im Wert von oft 50.000 Euro oder mehr sind ohne diese Erweiterung häufig nicht ausreichend gedeckt.
Hintergrund
Rund 15 % aller Zahnarztpraxen in Deutschland unterhalten ein eigenes zahntechnisches Labor. Die Geräteausstattung (CAD/CAM-Systeme, Singeröfen, Fräsmaschinen) hat Wiederbeschaffungswerte von 30.000 bis über 150.000 Euro. Die Berufshaftpflicht des Zahnarztes deckt zahntechnische Eigenleistungen nur ab, wenn dies explizit vereinbart ist; ohne Erweiterungsklausel besteht das Risiko einer Deckungslücke. Hinzu kommen Betriebsunterbrechungsrisiken, wenn das Labor nach einem Schadenfall ausfällt und Fremdlabor-Kosten entstehen.
Wann gilt das nicht?
Zahnärzte, die ausschließlich mit externen zahntechnischen Laboren arbeiten und kein eigenes Labor unterhalten, benötigen keinen speziellen Eigenlabor-Schutz. Kleine Modell- und Abdrucklager ohne eigenständige zahntechnische Bearbeitung gelten in der Regel nicht als Labor im versicherungsrechtlichen Sinne. Reine Verwaltungsräume oder Sterilisationseinheiten ohne Labortätigkeit fallen ebenfalls nicht darunter.
Ärzteversichert hilft Zahnärzten, ihren individuellen Versicherungsbedarf zu analysieren und maßgeschneiderte Konzepte für Praxis und Eigenlabor zu entwickeln.
Quellen
- Bundeszahnärztekammer – Praxisbetrieb
- GDV – Gewerbeversicherung für medizinische Berufe
- BaFin – Versicherungsaufsicht
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