Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist ein strukturiertes digitales Dokument, das alle Medikamente eines Patienten mit Dosierung und Einnahmehinweisen erfasst und über die Telematikinfrastruktur verfügbar ist.
Der eMP ist seit dem Inkrafttreten des Digitalgesetzes (DigiG) Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) und wird vom behandelnden Arzt gepflegt. Er soll Wechselwirkungen reduzieren und die Arzneimittelsicherheit für Patienten mit Polypharmazie verbessern. Gesetzliche Grundlage ist § 31a SGB V.
Hintergrund
Rund 4 Millionen Menschen in Deutschland nehmen dauerhaft fünf oder mehr verschiedene Medikamente gleichzeitig ein. Der bundesweite Medikationsplan wurde 2016 zunächst als Papierversion eingeführt; seit 2024 ist die digitale Version integraler Bestandteil der ePA 3.0. Ärzte mit mehr als drei Kassenpatienten, die mindestens drei Dauermedikamente einnehmen, sind verpflichtet, auf Wunsch des Patienten einen Medikationsplan zu erstellen (§ 31a SGB V). Die Pflege des eMP erfolgt über das Praxisverwaltungssystem mit TI-Anbindung.
Wann gilt das nicht?
Patienten ohne ePA oder solche, die der ePA widersprochen haben, können keinen eMP in der elektronischen Akte erhalten; ihnen wird weiterhin der bundeseinheitliche Papier-Medikationsplan ausgedruckt. Privatpatienten sind nicht durch § 31a SGB V abgedeckt, sollten aber aus medizinischer Sorgfaltspflicht ebenfalls eine Medikamentenliste erhalten. Tierärzte und Zahnärzte stellen keine humanen Medikationspläne aus.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass fehlerhafte Medikationspläne zu Haftungsrisiken führen können, die durch eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung abzudecken sind.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Medikationsplan
- Bundesministerium für Gesundheit – Arzneimittelsicherheit
- Gesetze im Internet – § 31a SGB V
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →