Elterngeld-Optimierung für Ärzte bezeichnet die gezielte Gestaltung des Einkommens und des Beantragungszeitraums, um den maximal möglichen Elterngeldbetrag zu erhalten.
Das Elterngeld beträgt 65 % des entfallenen Nettoeinkommens (Basiselterngeld: max. 1.800 Euro/Monat, ElterngeldPlus: max. 900 Euro/Monat). Für Ärzte mit schwankendem Einkommen ist der 12-monatige Bemessungszeitraum vor der Geburt entscheidend, da Monate mit besonders hohem Einkommen den Durchschnitt und damit die Auszahlung erhöhen.
Hintergrund
Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Der Bemessungszeitraum umfasst die 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Bei angestellten Ärzten zählen Lohnsteuerbescheinigungen, bei niedergelassenen Ärzten der Einkommensteuerbescheid des Vorjahres. Eine Optimierungsstrategie kann sein, Sonderzahlungen oder Bereitschaftsdienste in den Bemessungszeitraum zu verlagern. Teilzeitarbeit während ElterngeldPlus-Bezug ist bis 32 Stunden/Woche erlaubt und erhöht die Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate. Das Gesetz wurde 2024 reformiert: Ab 2025 entfällt für Besserverdienende (zu versteuerndes Einkommen über 175.000 Euro) der Elterngeldanspruch.
Wann gilt das nicht?
Für Einzel-Selbstständige mit Einkommen über 175.000 Euro (Jahresgrenze ab 2025) entfällt das Elterngeld vollständig. Monate, in denen Krankengeld oder Mutterschaftsgeld bezogen wurde, werden aus dem Bemessungszeitraum herausgerechnet, was die Basis senken kann. Wer im Bemessungszeitraum unbezahlten Urlaub genommen hat, reduziert ebenfalls seinen Durchschnittsverdienst.
Ärzteversichert empfiehlt Ärztinnen und Ärzten, die Elternzeit frühzeitig mit einem Steuerberater und einem auf Ärzte spezialisierten Finanzberater zu planen, um alle Optimierungspotenziale zu nutzen.
Quellen
- Bundesministerium für Familie – Elterngeld
- Bundesärztekammer – Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Deutsche Rentenversicherung – Elternzeit und Rentenansprüche
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →