Die Facharztprüfung ist die abschließende mündliche Prüfung am Ende der ärztlichen Weiterbildung und berechtigt nach Bestehen zum Führen einer oder mehrerer Facharztbezeichnungen.
Die Facharztprüfung wird vor der zuständigen Landesärztekammer abgelegt, dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten und prüft theoretisches Wissen sowie praktische Kompetenzen im jeweiligen Fachgebiet. Voraussetzung ist der Nachweis aller Weiterbildungszeiten und -inhalte gemäß der Weiterbildungsordnung.
Hintergrund
Grundlage ist die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer von 2018, die von allen Landesärztekammern umgesetzt wurde. In Deutschland gibt es aktuell 50 Facharztbezeichnungen. Die Weiterbildungszeiten betragen je nach Fachrichtung 4 bis 6 Jahre in anerkannten Weiterbildungsstätten. Vor der Prüfung muss ein Logbuch vorgelegt werden, das alle Eingriffe, Untersuchungen und Weiterbildungsinhalte dokumentiert. Die Prüfungsgebühr beträgt je nach Kammer 200 bis 600 Euro. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung nach einer Wartezeit wiederholt werden.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit ausländischen Qualifikationen, die in Deutschland tätig werden wollen, durchlaufen ein gesondertes Anerkennungsverfahren. Weiterbildungsabschnitte im Ausland können angerechnet werden, wenn die Weiterbildungsstätte anerkannt ist. Die Führung einer Facharztbezeichnung ohne bestandene Prüfung ist berufsrechtlich untersagt und kann zur Aberkennung der Approbation führen.
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Quellen
- Bundesärztekammer – Weiterbildungsordnung und Facharztprüfung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Qualifikationsnachweise
- Bundesministerium für Gesundheit – Ärztliche Weiterbildung
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