Die Private Krankenversicherung (PKV) kennt keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern: Jedes Kind und jeder Ehepartner ohne eigenes PKV-Mitgliedschaft zahlt einen eigenen monatlichen Beitrag.

In der PKV wird für jedes Kind ein separater Versicherungsvertrag mit eigenem Beitrag abgeschlossen. Kindertarife beginnen je nach Anbieter und Leistungsumfang bei ca. 80 bis 250 Euro/Monat. Im Vergleich zur beitragsfreien GKV-Familienversicherung ist die PKV für kinderreiche Familien teurer.

Hintergrund

Der PKV-Verband empfiehlt für Kinder PKV-privat-Tarife ab Geburt. Der Beitrag hängt vom gewählten Tarif (Selbstbehalt, Leistungsumfang) und dem Alter bei Vertragsbeginn ab; je früher der Abschluss, desto günstiger. Kinder von PKV-versicherten Ärzten können ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von zwei Monaten nach Geburt in die PKV aufgenommen werden. Ab dem 18. Lebensjahr zahlen Kinder eigene erwachsene Beiträge. Alleinerziehende mit PKV und Kindern in der GKV können wählen, ob das Kind GKV- oder PKV-versichert sein soll.

Wann gilt das nicht?

Kinder, deren nicht in PKV versicherter Elternteil ein höheres Einkommen hat, müssen laut Rechtsprechung in der GKV versichert werden (§ 10 Abs. 3 SGB V). Nicht berufstätige Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind in der GKV kostenfrei mitversichert; in der PKV zahlen sie einen eigenen Beitrag, der je nach Tarif 200 bis 600 Euro/Monat betragen kann.

Ärzteversichert hilft Ärztefamilien bei der individuellen Beitragsplanung für die gesamte Familie und zeigt, wann die PKV trotz Kinderbeiträgen wirtschaftlich vorteilhafter ist.

Quellen

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