Mit der Beförderung zum Oberarzt steigen Einkommen und Steuerlast erheblich, was neue Prioritäten in der Finanzplanung setzt: Steueroptimierung, Vermögensaufbau und die langfristige Karriereplanung rücken in den Fokus.

Oberärzte verdienen 2025 nach TV-Ärzte/VKA typischerweise 8.500 bis 12.000 Euro brutto/Monat und liegen damit oft im Spitzensteuersatz. Die Finanzplanung sollte sich auf vier Säulen konzentrieren: Steueroptimierung durch Vorsorgeaufwendungen, BU-Versicherung mit ausreichender Rente, private Kapitalanlage und Vorbereitung auf eine mögliche Niederlassung.

Hintergrund

Ein Oberarzt mit 10.000 Euro Brutto/Monat und Steuerklasse I zahlt ca. 42 % Grenzsteuersatz. Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Sonderausgaben oder einer Basis-Rente (Rürup) sind steuerlich absetzbar und senken die Steuerlast. Eine Rürup-Rente bietet 2025 einen Sonderausgabenabzug von bis zu 29.344 Euro (Alleinveranlagte). Mit dem höheren Einkommen wächst auch die Versorgungslücke im Berufsunfähigkeitsfall: Bei einer aktuellen BU-Rente von 2.000 Euro sollte geprüft werden, ob eine Nachversicherungsoption gezogen werden kann.

Wann gilt das mit der Finanzplanung nicht aus?

Als angestellter Oberarzt hat man keine eigene Praxis; daher entfallen Praxisversicherungen. Wer plant, nach der Spezialisierung in die Niederlassung zu wechseln, sollte dies frühzeitig in der Finanzplanung berücksichtigen und Startkapital aufbauen.

Ärzteversichert berät Oberärzte individuell zu BU-Nachversicherungsoptionen, Steuersparlösungen und der Vorbereitung auf eine mögliche Praxisgründung.

Quellen

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