Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist ein Versicherungsprodukt, bei dem die Sparanteile der Prämien in Investmentfonds investiert werden und damit eine höhere Rendite als klassische Garantieprodukte ermöglichen.
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen (auch Fondspolicen genannt) investiert der Versicherer die Sparanteile in Aktien- oder gemischte Fonds. Anders als bei klassischen Rentenversicherungen gibt es keine garantierte Mindestrente; dafür sind höhere Renditen über lange Laufzeiten (15 bis 30 Jahre) realistisch. Steuerlicher Vorteil: Erträge während der Ansparphase sind steuerfrei.
Hintergrund
Im Vergleich zu direkten ETF-Investments bieten fondsgebundene Policen einen Steuerstundungseffekt: Fondswechsel innerhalb der Police sind steuerneutral, während beim privaten Depot jeder Tausch sofort besteuert wird. Im Alter gilt das Halbeinkünfteverfahren (50 % der Erträge steuerpflichtig) ab 62 Jahren und 12 Jahren Laufzeit. Die Policenkosten (Abschlusskosten, Verwaltungskosten) betragen je nach Anbieter 1 bis 3 % des eingezahlten Kapitals pro Jahr und können die Rendite erheblich schmälern. Für Ärzte mit langem Anlagehorizont und hohem Steuersatz können Fondspolicen sinnvoll sein.
Wann gilt das nicht?
Wer die nötigen Mittel in weniger als 12 Jahren benötigt, sollte keine fondsgebundene Police abschließen, da die Steuervorteile dann nicht greifen. Bei Produkten mit hohen Kosten ist ein direktes ETF-Depot oft effizienter. Garantieprodukte sind in Niedrigzinsphasen wegen der versteckten Garantiekosten oft nachteilig.
Ärzteversichert prüft für jeden Arzt individuell, ob eine fondsgebundene Police oder ein direktes Depot angesichts des persönlichen Steuersatzes, Anlagehorizonts und Liquiditätsbedarfs die bessere Lösung ist.
Quellen
- BaFin – Fondspolicen und Verbraucherinformation
- GDV – Lebens- und Rentenversicherung
- Bundesministerium der Finanzen – Besteuerung Rentenversicherung
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