Forderungsmanagement in der Arztpraxis bezeichnet alle Prozesse, die sicherstellen, dass ausgestellte Rechnungen zeitnah und vollständig bezahlt werden, um die Liquidität der Praxis zu sichern.
Offene Privatliquidationsforderungen müssen innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) eingetrieben werden. Ein strukturiertes Mahnwesen mit Zahlungserinnerung nach 14 Tagen, Mahnstufe 1 nach 28 Tagen und Mahnstufe 2 nach 42 Tagen reduziert Zahlungsausfälle erheblich.
Hintergrund
Laut Studien gehen Arztpraxen in Deutschland jährlich durch Zahlungsausfälle und verspätete Zahlungen rund 5 bis 10 % ihres Privatliquidationsvolumens verloren. Kassenhonorare werden direkt von der KV gezahlt und sind nicht ausfallgefährdet. Privatpatienten-Rechnungen hingegen unterliegen dem allgemeinen Zivilrecht. Elektronische Rechnungsstellung (per E-Mail oder Portal) beschleunigt den Zahlungseingang. Bei hartnäckigen Zahlungsverweigerungen stehen gerichtlicher Mahnbescheid (§ 688 ZPO) oder Klagewege zur Verfügung. Professionelle Inkassounternehmen können eingeschaltet werden, wenn interne Mahnungen scheitern.
Wann gilt das nicht?
GKV-Honorare werden nicht durch praxisinternes Mahnwesen verwaltet, sondern über die KV abgerechnet. Wer Factoring nutzt, übergibt das Forderungsmanagement vollständig an den Factoringanbieter. Sozialfälle oder Patienten mit echten Zahlungsschwierigkeiten sollten individuell und nicht rein automatisiert behandelt werden.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass Forderungsausfälle in der Praxis auch versicherungsseitig abgesichert werden können, z. B. durch eine Forderungsausfallversicherung im Rahmen einer erweiterten Betriebshaftpflicht.
Quellen
- Bundesärztekammer – Privatliquidation
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxismanagement
- BaFin – Inkasso und Verbraucherschutz
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →