Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung steht Ärzten offen, die weder pflichtversichert noch von der Versicherungspflicht befreit sind und sich gegen eine PKV-Mitgliedschaft entscheiden.

Ärzte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 Euro) liegen oder selbstständig sind, können sich freiwillig in der GKV versichern. Der maximale GKV-Beitrag (Höchstbeitrag) beträgt 2025 rund 900 bis 1.000 Euro/Monat inkl. Pflege- und Zusatzbeitrag und richtet sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen.

Hintergrund

Der allgemeine GKV-Beitragssatz beträgt 2025 14,6 % zuzüglich kassenindividuellem Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 %). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.512,50 Euro/Monat; darüber hinaus gehende Einkünfte sind beitragsfrei. Für Ärzte mit Familie kann die freiwillige GKV attraktiv sein, wenn Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert werden (GKV-Familienversicherung, §§ 10, 240 SGB V). Im Vergleich zur PKV entfällt die individuelle Risikoprüfung. Leistungsunterschiede: PKV bietet oft besseren Zugang zu Fachärzten, Einbettzimmer und individuelle Zahntarife, aber die GKV bietet umfangreiche Chronikerprogramme.

Wann gilt das nicht?

Wer die PKV-Option wählt, kann in der Regel nicht ohne Weiteres in die GKV zurückwechseln (Rückkehroption nur unter engen Voraussetzungen, z. B. bei sinkendem Einkommen). PKV-Wechsel zur GKV ist für über 55-Jährige faktisch ausgeschlossen, wenn das Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt.

Ärzteversichert analysiert für Ärzte individuell, ob freiwillige GKV oder PKV langfristig wirtschaftlicher ist, und berücksichtigt dabei Familienstand, Alter, Gesundheitsstatus und Einkommenserwartungen.

Quellen

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