Gehaltsverhandlungen für Ärzte bewegen sich je nach Karrierestufe in unterschiedlichen Rahmenbedingungen: Während Assistenzärzte an Tarifverträge gebunden sind, haben Chefärzte erhebliche Verhandlungsspielräume.
Klinikangestellte Ärzte werden nach TV-Ärzte/VKA (kommunale Kliniken) oder TV-Ärzte/TdL (Universitätskliniken) vergütet; diese Tarife sind weitgehend festgelegt. Chefärzte hingegen verhandeln individuelle Dienstverträge mit Grundgehalt, Liquidationsbeteiligung und Zielvereinbarungen, die Jahresvergütungen von 200.000 Euro und mehr ermöglichen.
Hintergrund
TV-Ärzte/VKA 2025: Assistenzärzte (Stufe 1–3): 5.200 bis 6.800 Euro brutto/Monat; Oberärzte: 8.500 bis 10.500 Euro/Monat. Zusätzlich sind Bereitschaftsdienstvergütung und Zulagen relevant. Chefärzte verhandeln außertariflich; die Vergütungsstruktur umfasst typischerweise ein Fixgehalt (80.000 bis 200.000 Euro/Jahr), Beteiligung an der Liquidation aus Wahlleistungen (Privatpatienten) und ggf. Beteiligung an DRG-Erlösen. Bei der Verhandlung sind neben dem Grundgehalt auch Dienstwagen, Fortbildungsbudget, Sabbatical-Regelungen und Kündigungsfristen wichtige Verhandlungsgegenstände.
Wann gilt das nicht?
Niedergelassene Ärzte haben kein festes Gehalt, sondern einen Praxisgewinn; für sie gelten die Tarifüberlegungen nicht. Ärzte in Privatpraxen oder MVZ als Gesellschafter verhandeln Gewinnbeteiligungen, keine Gehälter.
Ärzteversichert empfiehlt, bei der Verhandlung eines Chefarzt-Dienstvertrags immer einen auf Arztrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen und parallel die Absicherung durch Berufshaftpflicht und BU zu überprüfen.
Quellen
- Bundesärztekammer – Tarifverträge
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Vertragsgestaltung
- Bundesministerium der Finanzen – Einkommensteuer Ärzte
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